>Stuttgarter Extranet: Anpassung Auftragsverarbeitung
Hinweis zur Auftragsverarbeitung
Wir entwickeln unseren Service rund um den Stuttgarter BeratungsNavigator (SBN) kontinuierlich weiter, um Ihnen weiterhin eine sichere und leistungsfähige Plattform anbieten zu können.
Im Zuge dessen ergeben sich Anpassungen in der Auftragsverarbeitung, bei eingesetzten Dienstleistern sowie in der Datenhaltung von Angeboten.
Änderungen im Überblick
- Neuaufnahme von DATAGROUP und Microsoft für Hosting und Betrieb der E-Mail-Infrastruktur des optional nutzbaren Mailversand-Services.
- Einführung einer automatisierten Löschung von Angeboten, deren letzte Speicherung länger als 12 Monate zurückliegt
- Neuaufnahme von IVFP für den Betrieb und die Speicherung in deren Beratungstools.
Die aktualisierte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der zugehörigen Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) stellen wir Ihnen mit dieser Information zur Verfügung.
Hinweis zum Mailversand
Der Mailversand über unseren optionalen Service bleibt freiwillig. Sie können Unterlagen weiterhin jederzeit über Ihre eigene E-Mail-Adresse versenden.
Anpassung der Datenhaltung von Angeboten
Künftig werden Angebote 12 Monate nach der letzten Speicherung automatisch gelöscht. Für bereits bestehende Angebote beginnt diese Frist am 08.10.2026. Wird ein Angebot erneut gespeichert, startet die 12-Monats-Frist neu.
Die erste automatische Löschung auf Basis der neuen Regelung erfolgt damit frühestens im Oktober 2027.
Ihr Widerspruchsrecht
Gegen die Einbindung von IVFP können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Information Widerspruch einlegen.
Bitte richten Sie Ihren Widerspruch formlos per E-Mail an software@stuttgarter.de und geben Sie dabei Ihren Extranet-Benutzernamen oder Ihre Abrechnungsnummer an.
Im Falle eines Widerspruchs stehen Ihnen die von IVFP bereitgestellten Beratungstools nicht mehr zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung
Die beschriebenen Änderungen treten zum 08.10.2026 in Kraft.
Sofern Sie bis einschließlich 07.10.2026 keine Rückmeldung geben, gelten die beschriebenen Änderungen als vereinbart.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an software@stuttgarter.de.
Ihre Stuttgarter
Änderungen Auftragsverarbeitung im Wortlaut
§ 5 Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
(1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
Es wird vereinbart, dass Versicherungsangebote 12 Monate nach der letzten Bearbeitung gelöscht werden.
§ 7 Unterauftragsverhältnisse
(...)
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Firma / Unterauftragnehmer |
Anschrift/Land |
Leistung |
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Stuttgarter Versicherung Holding AG |
Wie Auftragnehmer |
Bereitstellung Soft- und Hardware |
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Kyndryl Deutschland GmbH |
IBM-Allee 1, 71139 Ehningen |
Betrieb Rechenzentrum und Wartungsdienstleistung |
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Microsoft Ireland Operations Limited |
One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Irland |
Email-Server |
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Datagroup Stuttgart GmbH |
Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen |
Betrieb und Betriebsunterstützung Microsoft Arbeitsplatz und Microsoft 365 |
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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH / Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG |
Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab |
Beratungstools |
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Versdiagnose GmbH / Franke und Bornberg Research GmbH |
Prinzenstr. 16, 30159 Hannover |
Risikoprüfungstool |
Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit:
- der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich, in Textform oder über den Stuttgarter BeratungsNavigator anzeigt und
- der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und
- eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 4 DS-GVO zugrunde gelegt wird